Jeder Anwalt sollte sich fortbilden. Als Fachanwalt ist man zu einer kalenderjährlichen Fortbildung in festgelegtem Umfang verpflichtet…
Zum Nachweis der Erfüllung dieser Fortbildungspflicht gegenüber der Rechtsanwaltskammer habe ich die Teilnahmebescheinigungen zusammengetragen. Die Teilnahmebescheinigungen für Fortbildungen, die nicht für diesen Nachweis erfoderlich sind (also auf anderen Rechtsgebieten als der Fachanwaltschaft) habe ich nicht verwahrt.