Oldschool Defence 1

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht in Dortmund

Oldschool Defence – Ein Projekt der CHS Rechtsanwälte aus Dortmund

Gunnar DO

„Verteidigung ist Kampf. Kampf um die Rechte des Beschuldigten im Widerstreit mit den Organen des Staates…“

(„Hans Dahs im „Handbuch des Strafverteidigers“)

Dieser Maxime haben wir uns verschrieben.

 

Für Beschuldigtenrechte muß der Verteidiger auch und gerade
dann kämpfen, wenn es unbequem wird.

Wir tun das.

 

Egal wie ungerne das gesehen wird und wie angesagt es gerade ist,
bestimmte Mandanten oder Gruppen zu verfolgen.

Hand drauf!

Aktuelles

Schwerter Oldschool DefenceOLDSCHOOL DEFENCE

Ein Projekt von CHS Rechtsanwälte

Wir sind eine auf das Strafrecht und Verkehrsrecht spezialisierte Kanzlei. Rechtsanwälte und Fachanwälte für Strafrecht – mit 24/7 Notdienst!

Telefon: +49 (0) 2 31 / 9 50 37 0
Telefax: +49 (0) 2 31 / 9 50 37 11
24/7 Notruf: 0177 / 79 50 37 0

Oldschool Defence on Tour

Strafrechtliche Tätigkeitsbereiche

Bodenständige Verteidigung gegen bodenständige Vorwürfe. Egal ob Akademiker, Beamter, Geschäftsmann oder Teil einer erlebnisorientierten Subkultur. Tatsächlich kommt es in den besten Familien vor, daß man sich hinreißen läßt oder ganz bewußt eine körperliche Auseinandersetzung erlebt, Kontakt zu Betäubungsmitteln bekommt, möglicherweise nicht ganz zutreffende Erklärungen im Geschäftsverkehr abgibt oder ähnliches. Da bedarf es eines fachkundigen und einsatzfreudigen Strafverteidigers, der sich solcher Probleme annimmt und den dahinter stehenden Lebenssachverhalt richtig einordnen kann.

Wir kennen das Leben und seine Fallstricke. Wenn wir ein Mandat annehmen, dann erledigen wir das professionell – egal wie andere das sehen – Ihr Anwalt für Strafrecht aus Dortmund!

Weitere Informationen können hier abgerufen werden…

Dieses sehr weite Feld deckt sowohl die Bereiche der Unfallschadenregulierung nach Verkehrsunfällen, als auch das Ordnungswidrigkeiten- bzw. Bußgeldrecht im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr sowie das Verkehrsstrafrecht ab.
Ob mit dem Auto, dem Motorrad oder anderen Gefährten, kein Lebensbereich ist so oft Gegenstand von Rechtsfällen, wie der Straßenverkehr.
Verkehrsunfälle, Geschwindigkeitsüberschreitungen, zu lauter Auspuff, Erlöschen der Betriebserlaubnis, Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz, Fahren ohne Fahrerlaubnis, gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, Fahren unter dem Einfluß berauschender Substanzen, Verkehrsunfall- bzw. Fahrerflucht, Körperverletzung, fahrlässige Tötung… die Liste der denkbaren Vorwürfe ließe sich schier endlos fortsetzen.

Wir vertreten Sie vor den Behörden und Gerichten, gegenüber gegnerischen Haftpflichtversicherungen und Schädigern.

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Das Wirtschaftsstrafrecht ist ein gesetzlich nicht definierter Begriff, umfaßt aber als Sammelbegriff die Gesamtheit der strafrechtlichen Bestimmungen, die die Kernbereiche des Wirtschaftsrechts schützen sollen.
In diesem Zusammenhang geht es insofern häufig um Korruptions- und Insolvenzdelikte, Betrugsstraftaten, Steuerstrafrecht sowie Untreue und Diebstahl geistigen Eigentums, Urheberrechtsverletzungen. Verstöße gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) fallen ebenso darunter wie Kapital- und Finanzmarktstrafrecht, aber auch das Verbraucherschutz- und das Arbeitsstrafrecht.

Wir beraten und verteidigen sowohl Unternehmen als auch einzelne Personen, die in eine Beschuldigten- oder (gefährdete) Zeugenrolle gelangen könnten. Ihr Fachanwalt für Strafrecht aus Dortmund!

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Strafrechtliche Ermittlungsverfahren gegen Zahnärzte und Ärzte (oft durch Patienten oder Krankenkassen initiiert) unterliegen einem steigenden Trend. Hierbei geht es im Wesentlichen um den Vorwurf von Behandlungs- und / oder Aufklärungsfehlern oder aber um Betrugs- (Abrechnungsbetrug) bzw. Korruptionsvorwürfe (Bestechlichkeit).
Neben den Ärzten ist der gesamte Bereich „gesundheitsnaher Tätigkeiten“ von umfangreichen ordnungswidrigkeiten- und strafrechtlichen Regelungen geprägt.

Auf diesbezüglich spezialisierte Staatsanwaltschaften sind wir vorbereitet und vertreten Personen im Gesundheitssektor bundesweit. Wir beraten Sie – Ihr Fachanwalt für Strafrecht aus Dortmund!

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Zur Computerkriminalität („Cybercrime“) im weiteren Sinne gehören eigentlich sämtliche Straftaten, bei denen in irgendeiner Phase des Ablaufs ein elektronisches Datenverarbeitungssystem unter Einbezug von Informations- und Kommunikationstechnik genutzt wird. Gerade im Internet werden zunehmen Fälle bekannt, die auch klassische Straftatbestände (wie Betrug, Urheberrechtsverletzung, Beleidigung u.s.w.) erfüllen können. Die solcher Delikte Beschuldigten ahnen oftmals nicht, in den Fokus strafrechtlicher Ermittlungen zu geraten, weil sie die zu Grunde liegenden Handlungen als vermeintlich straflos ansehen oder aber Straftaten unter wiederum rechtswidriger Erlangung ihrer Identität begangen werden.

Hier muß die Verteidigung die Besonderheiten dieser immer noch jungen Rechtsmaterie und das dazugehörige technische Verständnis mitbringen, um effektiv verteidigen und ggf. Defizite der Strafjustiz auffangen zu können. Wir helfen Ihnen, Ihr Anwalt für Strafrecht aus Dortmund mit bundesweitem Einsatzgebiet!

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Strafverteidiger 13

Oldschool Defence 1Seit Gründung der Kanzlei in der Dortmunder Innenstadt im Jahre 1999 ist diese konsequent auf das Strafrecht mit seinen unterschiedlichsten Facetten spezialisiert. Von hier aus sind wir bundesweit präventiv beratend und in der Strafverteidigung tätig.

Die sich verändernden Anforderungen des Strafrechts machen es erforderlich, eine moderne Dienstleistung anzubieten, die durch Spezialisierung, Fortbildung und Erfahrung gewährleistet, daß den sich aus einem Strafverfahren ergebenden Konsequenzen angemessen begegnet werden kann.

Schnell gerät man ins Visier der Strafverfolger. Ob man zu gerade besonders gerne verfolgten Personengruppen gehört, bei denen schon ganz grundsätzlich kriminelles Vorgehen vorausgesetzt wird, oder ob man auch nur zufällig auffällt: Wenn man in Kontakt mit Polizei, Staatsanwaltschaft, Steuerfahndung oder Zoll gerät, sollte man sich professioneller Hilfe versichern.

Unser Projekt „Oldschool Defence“ ist eine zielgruppenorientierte Mandantenansprache. Die Welt der Motoradclubs und der fußballiebenden Ultragruppierungen ist uns nicht fremd. Im Gegenteil. Nur wenn man das Leben der Mandanten kennt und weiß, welche Untiefen es bieten kann und wie man dort tickt, kann man alles geben, um in der ebenso vertrauten Welt der Juristen und Strafverfolger effektiv für die Mandanten zu streiten.

Strafrechtliche Ermittlungsverfahren haben enorme Auswirkungen auf die davon Betroffenen. Von jedermann wahrzunehmende Wohnungsdurchsuchungen, Festnahmen, Kontenpfändungen bei der Hausbank, Untersuchungshaft und mediales Interesse sind belastende Situationen, denen sich der Beschuldigte ohne anwaltlichen Beistand hilflos ausgesetzt sieht.

Unsere Aufgabe sehen wir darin, uns in jeder Situation mit all unserer Erfahrung und unseren Kenntnissen vor den Mandanten zu stellen. Wir gewährleisten durch hohen persönlichen Einsatz, daß unserem Mandanten die ihm zustehenden Rechte nicht verwehrt bleiben und seinen Interessen Gehör verschafft wird – durch das gesamte Verfahren hindurch.

Ergebnisorientiert werden wir uns dafür verwenden, die Belastungen so gering wie möglich zu halten und rauszuholen, was drin ist. Mittels unserer erprobten Vernetzung stellen wir sicher, nötigenfalls ergänzende Kompetenzen (z.B. steuerrechtlicher, berufsrechtlicher oder zivilrechtlicher Natur) durch geeignete Kollegen anbieten zu können.

Eine jederzeitige Erreichbarkeit und kurze Reaktionszeiten gewährleisten wir durch unseren durchgängigen Notdienst.

24/7 Notruf: 0177 / 79 50 37 0