Neueichung Meßgerät ProVida bei Wechsel von Winter- auf Sommerreifen.
Das OLG Hamm hat festgestellt, daß das Meßgerät ProViDa 2000 Modular dann neu geeicht werden muß, wenn nach einer Eichung mit Winterreifen das Meßfahrzeug auf Sommerreifen umgestellt wird. Hier werden die Meßergebnisse auf Grund des größeren Abrollumfangs von Winterreifen für den Betroffenen ungünstig beeinflußt.
Ein Wechsel von Sommer- auf Winterreifen macht vor diesem Hintergrund keine Neueichung erforderlich.
Quelle:
OLG Hamm, Beschl. v. 07.06.2011, Az.: III – 1 RBs 75/11